Seit Beginn der Corona-Pandemie sind unzählige Beschlüsse, Maßnahmen und Appelle auf die Gesellschaft eingeprasselt. Als Entschädigung für die Schließungen ganzer Branchen gibt es verschiedene Überbrückungshilfen und andere staatliche Hilfen.
Mit dem Beschluss vom 19.01.2021 soll eine weitere Stimulierung der Wirtschaft erfolgen.
Der Beschluss der Bundesregierung ermöglicht Ihnen eine sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01. Januar 2021. Daraus folgt, dass die Kosten für Hard- und Software, die zur Dateneingabe und -verarbeitung genutzt werden, zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.
Ziel ist die weitere Stimulierung der Wirtschaft und die Förderung der Digitalisierung.
Die sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter, die mit dem Beschluss vom 19.01.2021 und dem Schreiben des BMF einhergeht, wirkt komplett und unverzüglich gewinn- und somit steuermindernd. Weiterhin werden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden.
Weitere Informationen finden Sie im Originalschreiben vom 26.02.2021.
Damit fällt das gesamte Kassensystemangebot der HS-Soft AG unter diesen Punkt und kann somit sofort abgeschrieben werden.
Für ein besseres Verständnis haben wir ein Rechenbeispiel für Sie entwickelt, welches die Kosten und deren Abschreibung beim Kauf von HS-Soft AG Kassenlösungen aufzeigt:
Als Einzelunternehmer unterliegen Sie nicht der Körperschaftssteuer. Durch das progressive Besteuern kann für Sie der steuerliche Vorteil noch immenser ausfallen.
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